Infos für Eltern

Sehr geehrte Eltern,

gemeinsam mit den Leitungen und den Mitarbeitenden in unseren Kindertagesstätten versuchen wir seit März, im Rahmen der geltenden Bestimmungen, den Notbetrieb in unseren Einrichtungen aufrecht zu erhalten. Nach und nach kommt es zu Lockerungen. Glücklicherweise gilt das auch für den Bereich der Kindertagesstätten. Ein Normalbetrieb wird aber nicht von heute auf morgen möglich sein. 

Deshalb möchten wir Sie als Träger mit diesem Schreiben über das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Notbetreuung in den Kindertagesstätten des Stadtkirchenverbands im Rahmen der neuen Beschlüsse durch das Kultusministerium informieren. 

Ab dem 22.06.2020 wird die Notgruppenbetreuung aufgehoben und es soll ein Übergang in einen reduzierten Normalbetrieb in die Wege geleitet werden. Die Aufnahmen stehen in Abhängigkeit vom verfügbaren Personal und verfügbaren Räumen, weil die Gruppen, um Übertragungswege zu vermeiden, weiterhin komplett getrennt voneinander betreut werden müssen. Die Aufnahmen der Kinder werden ab dem 22.06.2020 nach und nach erfolgen. Dafür bitten wir um Verständnis.

Mit der weiteren Öffnung der Gruppen wird damit nach und nach bis zum 01.08.2020 die Phase eingeleitet, nach der Schließzeit wieder in den Regelbetrieb der Kindertagesstätten einzusteigen.

Mit Beschluss des Rats der Landeshauptstadt Hannover wird außerdem die Beitragspflicht ab dem 15.06.2020 gestaffelt wie folgt wieder eingeführt:

Eltern, die die Betreuung entsprechend Ihres Betreuungsvertrages zu 100 % wahrnehmen können, müssen ab dem 15.06.2020 wieder 100 % des Elternentgeltes und Essengeldes entrichten.

Eltern, die die Betreuung entsprechend Ihres Betreuungsvertrages zu 50% - 99 % wahrnehmen können müssen ab dem 15.06.2020 50 % des Elternentgeltes und Essengeldes entrichten.

Eltern, die die Betreuung entsprechend Ihres Betreuungsvertrages mit weniger als 50 % wahrnehmen können, müssen ab dem 15.06.2020 0 %

Ab dem 22.06.2020 wird es zu einer weiteren Änderung in der Beitragspflicht der Eltern kommen. Diese sieht vor, dass alleEltern wieder Elternbeiträge und Essengelder orientiert an den örtlich vorhandenen Betreuungsangeboten unabhängig davon ob ein Betreuungsangebot wahrgenommen wird oder nicht zu zahlen ist. Die Elternbeiträge orientieren sich an den abgeschlossenen Betreuungsverträgen.

Die Beitragsbefreiung mit Ausnahme des Essengeld für die Kinder ab dem 3. Lebensjahr bleibt weiterhin bestehen.

Aufgrund der Berechnungssystematik wird es in den Monaten Juni und Juli zu Nachberechnungen kommen und im August, da die Elternentgelte und Essensentgelte im voraus gezahlt werden müssen, zu einer Überschneidung ( Doppelung ). Das bitten wir bei Ihren Planungen zu berücksichtigen.

Nach wie vor gilt der 3-Stufen-Plan des Kultusministeriums mit einer leicht veränderten Zeitschiene. Dieser 3-Stufen-Plan steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Infektionen in den kommenden Wochen nicht weiter erhöhen bzw. weiter rückläufig sind. Bei ansteigenden Infektionszahlen besteht auch die Möglichkeit, dass die Betreuungen aufgrund von Anordnungen des Kultusministeriums wieder zurückgefahren werden müssen.

Die aktuelle Situation stellt alle Eltern wie Kindertageseinrichtungen weiter vor sehr große Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Wir sind aber sicher, dass wir die Krise gemeinsam gut und im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten bewältigen werden.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Mindestabstände und die Hygieneregeln beim Betreten der Kindertagesstätte einhalten und auch die Hinweise unserer Mitarbeiterinnenn und Mitarbeiter in den Kindertagesstätten. Betreten Sie die Kindertagesstätte nur, wenn es unbedingt nötig ist. Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Kindertagesstättenleitung wegen der Aufnahme Ihres Kindes telefonisch oder per Mail zur Vereinbarung eines Gesprächstermins in Verbindung.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen sowie Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft in den kommenden Tagen und Wochen.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen sowie Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft in den kommenden Tagen und Wochen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Karl-Heinz Bacher Geschäftsstellenleitung KITS

Uta Funke  Päd. Leitung

Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover

Sehr geehrte Eltern,

gemeinsam mit den Leitungen und den Mitarbeitenden in unseren Kindertagesstätten versuchen wir seit März, im Rahmen der geltenden Bestimmungen, den Notbetrieb in unseren Einrichtungen aufrecht zu erhalten. Nach und nach kommt es zu Lockerungen. Glücklicherweise gilt das auch für den Bereich der Kindertagesstätten. Ein Normalbetrieb wird aber nicht von heute auf morgen möglich sein. 

Deshalb möchten wir Sie als Träger mit diesem Schreiben über das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Notbetreuung in den Kindertagesstätten des Stadtkirchenverbands im Rahmen der neuen Beschlüsse durch das Kultusministerium informieren. 

Das niedersächsische Kultusministerium hat den Betrieb von Kindertagesstätten in seiner letzten Sitzung weiterhin untersagt. Deshalb kann es weiterhin nur Notgruppen im Rahmen der Vorgaben des Kultusministeriums geben. 

Ab dem 22.06.2020 wird die Notgruppenbetreuung aufgehoben und es soll ein Übergang in einen reduzierten Normalbetrieb in die Wege geleitet werden.Die Aufnahmen stehen in Abhängigkeit vom verfügbaren Personal und verfügbaren Räumen, weil die Gruppen, um Übertragungswege zu vermeiden, weiterhin komplett getrennt voneinander betreut werden müssen. Die Aufnahmen der Kinder werden ab dem 22.06.2020 nach und nach erfolgen. Dafür bitten wir um Verständnis.

Mit der weiteren Öffnung der Gruppen wird damit nach und nach bis zum 01.08.2020 die Phase eingeleitet, nach der Schließzeit wieder in den Regelbetrieb der Kindertagesstätten einzusteigen.

Mit Beschluss des Rats der Landeshauptstadt Hannover wird außerdem die Beitragspflicht ab dem 15.06.2020 gestaffelt wie folgt wieder eingeführt:

Eltern, die die Betreuung entsprechend Ihres Betreuungsvertrages zu 100 % wahrnehmen können, müssen ab dem 15.06.2020 wieder 100 % des Elternentgeltes und Essengeldes entrichten.

Eltern, die die Betreuung entsprechend Ihres Betreuungsvertrages zu 50% - 99 % wahrnehmen können müssen ab dem 15.06.2020 50 % des Elternentgeltes und Essengeldes entrichten.

Eltern, die die Betreuung entsprechend Ihres Betreuungsvertrages mit weniger als 50 % wahrnehmen können, müssen ab dem 15.06.2020 0 % des Elternentgeltes und Essengeldes entrichten.

Die Beitragsbefreiung mit Ausnahme des Essengeld für die Kinder ab dem 3. Lebensjahr bleibt weiterhin bestehen.

Aufgrund der Berechnungssystematik wird es in den Monaten Juni und Juli zu Nachberechnungen kommen und im August, da die Elternentgelte und Essensentgelte im voraus gezahlt werden müssen, zu einer Überschneidung ( Doppelung ). Das bitten wir bei Ihren Planungen zu berücksichtigen.

Nach wie vor gilt der 3-Stufen-Plan des Kultusministeriums mit einer leicht veränderten Zeitschiene.

Dieser 3-Stufen-Plan steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Infektionen in den kommenden Wochen nicht weiter erhöhen bzw. weiter rückläufig sind. Bei ansteigenden Infektionszahlen besteht auch die Möglichkeit, dass die Betreuungen aufgrund von Anordnungen des Kultusministeriums wieder zurückgefahren werden müssen.

Die aktuelle Situation stellt alle Eltern wie Kindertageseinrichtungen weiter vor sehr große Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Wir sind aber sicher, dass wir die Krise gemeinsam gut und im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten bewältigen werden.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Mindestabstände und die Hygieneregeln beim Betreten der Kindertagesstätte einhalten und auch die Hinweise unserer Mitarbeiterinnenn und Mitarbeiter in den Kindertagesstätten.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen sowie Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft in den kommenden Tagen und Wochen.

 

Mit freundlichen Grüßen

                                                                                  

i.A. Karl-Heinz Bacher                                                                                                                Uta Funke

Geschäftsstellenleitung KITS                                                                                                   Päd. Leitung

                                                      Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover

Sehr geehrte Eltern,

mit diesem Schreiben möchten wir Sie als Träger über das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Notbetreuung in den Kindertagesstätten des Stadtkirchenverbands im Rahmen der neuen Beschlüsse durch das Kultusministerium informieren. 

Das niedersächsische Kultusministerium hat den Betrieb von Kindertagesstätten in seiner letzten Sitzung weiterhin untersagt. Deshalb kann es weiterhin nur Notgruppen im Rahmen der Vorgaben des Kultusministeriums geben. 

Pro Gruppe dürfen wir ab dem 11.05.2020 max. 8 Kinder im Krippenbereich, max. 13 Kinder im Kindergartenbereich und max. 10 Kinder im Hortbereich aufnehmen und betreuen.  Die Aufnahmen stehen in Abhängigkeit vom verfügbaren Personal und verfügbaren Räumen, weil die Gruppen , um Übertragungswege zu vermeiden, komplett getrennt voneinander betreut werden sollen. Die Aufnahmen der Kinder werden ab dem 11.05.2020 nach und nach erfolgen. Dafür bitten wir um Verständnis.

 

Zusätzlich sollen nach den verfügbaren Möglichkeit bei Personal und Räumen ab dem 18.05.2020 Kleingruppen am Nachmittag entstehen, in denen die zukünftigen Schulkinder betreut werden. Entsprechende Angebote sollen gemacht werden.

Ab dem 11.06.2020 sollen dann nach den verfügbaren Möglichkeiten bei Personal und Räumen weitere Kleingruppen in den Nachmittagsstunden für weitere Kinder, die noch keine Betreuung haben, entstehen.

Zum 01.08.2020 ist dann die Aufnahme des Regelbetriebs mit allen Kindern geplant.

 

Dieser 3-Stufen-Plan steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Infektionen in den kommenden Wochen nicht weiter erhöhen bzw. weiter rückläufig sind. Bei ansteigenden Infektionszahlen besteht auch die Möglichkeit, dass die Betreuungen aufgrund von Anordnungen des Kultusministeriums wieder zurückgefahren werden müssen.

Der Anspruch auf einen Notgruppenplatz richtet sich danach, ob mindestens ein Elternteil nachweislich in einem der nachfolgenden Bereiche tätig ist und die Arbeit nichtim HomeOffice erledigt werden kann. Ausschlaggebend ist ebenso, dass eine Betreuung nachweislich nicht im privaten Bereich anders geregelt werden kann. Für folgende Bereiche sind für eine Notbetreuung vorgesehen:

  • Bereich Strom, Wasser, Gasversorgung (Infrastruktur, nicht Vertrieb o.ä.)
  • Polizei, Justizvollzug, Ordnungsbereich
  • Rettungsdienst und Berufsfeuerwehr
  • Gesundheitswesen (u.a. Ärztin / Arzt, Pflege etc.)
  • Erziehungs- und Sozialdienste
  • Ernährung und Hygiene (Produktion und Handel) 
  • Medien und Kultur/Krisenkommunikation
  • Transport und Verkehr/Entsorgung (Müllabfuhr)
  • Arbeit im Finanzwesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr)
  • Schulwesen, sofern die entsprechenden Jahrgänge wieder beschult werden und HomeOffice nicht möglich ist.
  • Arbeit im IT-Bereich und Telekommunikation (kein Verkauf/Vertrieb)
  • Kinder mit besonderem Förderbedarf, wie z.B. Sprache o.ä.
  • Personen, die in betriebsnotwendigen Bereichen tätig sind
  • Personen, die Arbeiten von öffentlichem Interesse verrichten

Für den Nachweis des Anspruchs auf einen Notbetreuungsplatz sind die entsprechenden Schreiben der Arbeitgeber mit Angabe der Tätigkeit, Anwesenheitsnotwendigkeiten sowie der betrieblichen Notwendigkeitvorzulegen.

 

Eine Notbetreuung für besondere Härtefälle kann auf Antrag gewährt werden. Dabei werden Kinder von Alleinerziehenden oder Eltern, die nachweislich in eine wirtschaftliche Notlage aufgrund von drohender Kündigung oder erheblichen Verdienstausfall sind, berücksichtigt. Die Anträge sind bei den zuständigen Kindertagesstättenleitungen zu stellen.

Bevor die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen in Anspruch genommen werden kann, sind alle anderen Möglichkeiten der Betreuung im privaten Umfeld zu prüfen und auszuschöpfen. Ziel der Schließung der Kindertagesstätten ist immer noch die Unterbrechung der Infektionsketten und damit die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus.

Die aktuelle Situation stellt alle Eltern wie Kindertageseinrichtungen vor sehr große Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Wir sind aber sicher, dass wir die Krise gemeinsam gut und im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten bewältigen werden.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Mindestabstände und die Hygieneregeln beim Betreten der Kindertagesstätte einhalten und auch die Hinweise unserer Mitarbeiterinnenn und Mitarbeiter in den Kindertagesstätten.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen sowie Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Kraft in den kommenden Tagen und Wochen.

 

Mit freundlichen Grüßen

                                                                                  

i.A. Karl-Heinz Bacher     Geschäftsstellenleitung KITS                                                                                                                       Uta Funke                         Päd. Leitung

                                                                              

 Ev.-luth Stadtkirchenverband Hannover

Sehr geehrte Eltern,

 

mit diesem Schreiben möchten wir Sie als Träger über das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Notbetreuung in den Kindertagesstätten des Stadtkirchenverbands im Rahmen der neuen Beschlüsse durch das Kultusministerium informieren. 

Das niedersächsische Kultusministerium hat den Betrieb von Kindertagesstätten in seiner letzten Sitzung weiterhin untersagt. Deshalb kann es weiterhin nur Notgruppen im Rahmen der Vorgaben des Kultusministeriums geben. 

Pro Gruppe dürfen wir ab dem 11.05.2020 max. 8 Kinder im Krippenbereich, max. 13 Kinder im Kindergartenbereich und max. 10 Kinder im Hortbereich aufnehmen und betreuen.  Die Aufnahmen stehen in Abhängigkeit vom verfügbaren Personal und verfügbaren Räumen, weil die Gruppen komplett voneinander betreut werden sollen, um Übertragungswege zu vermeiden.

Der Anspruch auf einen Notgruppenplatz richtet sich danach, ob mindestens ein Elternteil nachweislich in einem der nachfolgenden Bereiche tätig ist und die Arbeit nichtim HomeOffice erledigt werden kann. Ausschlaggebend ist ebenso, dass eine Betreuung nachweislich nicht im privaten Bereich anders geregelt werden kann.

 Für folgende Bereiche sind für eine Notbetreuung vorgesehen:

  • Bereich Strom, Wasser, Gasversorgung (Infrastruktur, nicht Vertreib o.ä.)
  • Polizei, Justizvollzug, Ordnungsbereich
  • Rettungsdienst und Berufsfeuerwehr
  • Gesundheitswesen (u.a. Ärztin / Arzt, Pflege etc.)
  • Erziehungs- und Sozialdienste
  • Ernährung und Hygiene (Produktion und Handel) 
  • Medien und Kultur/Krisenkommunikation
  • Transport und Verkehr/Entsorgung (Müllabfuhr)
  • Arbeit im Finanzwesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr)
  • Schulwesen, sofern die entsprechenden Jahrgänge wieder beschult werden und HomeOffice nicht möglich ist.
  • Arbeit im IT-Bereich und Telekommunikation (kein Verkauf/Vertrieb)
  • Kinder mit besonderem Förderbedarf, wie z.B. Sprache o.ä.
  • Personen, die in betriebsnotwendigen Bereichen tätig sind
  • Personen, die Arbeiten von öffentlichen Interesse verrichten

 

Für den Nachweis des Anspruchs auf  einen Notbetreuungsplatz sind die entsprechenden Schreiben der Arbeitgeber mit Angabe der Tätigkeit, Anwesenheitsnotwendigkeiten sowie der betrieblichen Notwendigkeitvorzulegen.

Eine Notbetreuung für besondere Härtefälle kann auf Antrag gewährt werden. Dabei werden Kinder von Alleinerziehenden oder Eltern, die nachweislich in eine wirtschaftliche Notlage aufgrund von drohender Kündigung oder erheblichen Verdienstausfall sind, berücksichtigt. Die Anträge sind bei den zuständigen Kindertagesstättenleitungen zu stellen.

Bevor die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen in Anspruch genommen werden kann, sind alle anderen Möglichkeiten der Betreuung im privaten Umfeld zu prüfen und auszuschöpfen. Ziel der Schließung der Kindertagesstätten ist immer noch die Unterbrechung der Infektionsketten und damit die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus.

Die aktuelle Situation stellt alle Eltern wie Kindertageseinrichtungen vor sehr große Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Wir sind aber sicher, dass wir die Krise gemeinsam gut und im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten bewältigen werden.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Mindestabstände und die Hygieneregeln beim Betreten der Kindertagesstätte einhalten sowie auf die Hinweise unserer Mitarbeiterinnenn und Mitarbeiter in den Kindertagesstätten.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen sowie Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Kraft in den kommenden Tagen und Wochen.

 

Mit freundlichen Grüßen

                                                                    

i.A. Karl-Heinz Bacher   - Geschäftsstellenleitung KITS                                                                                                                  Uta Funke -  Päd. Leitung

 Ev.-luth Stadtkirchenverband Hannover