Integration

Förderung von Kindern mit Behinderung in Integrativen Gruppen von Regel-Kindergärten (3. Geburtstag bis zur Einschulung)

Das Angebot einer integrativen Förderung von Kindern richtet sich an Kinder mit Behinderung ab Vollendung des 3. Lebensjahres (3. Geburtstag) bis zur Einschulung
Für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind gelten die nachfolgenden Aussagen ebenfalls. 

In einer Integrativen Gruppe eines Regel-Kindergartens werden Kinder mit Behinderung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern gefördert. Im Gegensatz zur Einzelintegration, nimmt eine Integrative Gruppe immer mindestens zwei und höchstens vier (ausnahmsweise auch einmal fünf) Kinder mit Behinderung auf. Bei dieser Form der Förderung profitieren Kinder mit Behinderung und nicht behinderte Kinder gegenseitig voneinander.
 

Die heilpädagogische Förderung der Kinder mit Behinderung beinhaltet behinderungsspezifisch erforderliche Fördermaßnahmen wie beispielsweise:

  • Entwickeln und Fördern der Selbständigkeit
  • z.B. Einüben der Verrichtungen des täglichen Lebens 
  • (An- und Auskleiden, Einnehmen der Mahlzeiten, Toilettennutzung und Körperpflege)
  • Förderung der emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung
  • Förderung der Konzentration und der Ausdauer
  • Entwickeln der Antriebskräfte

und

  • Entwickeln und Fördern des Sozialverhaltens.

Projekt/ Finanzierung Land Niedersachsen